Ämter und Behörden verlangen in der Regel amtlich beglaubigte Übersetzungen, um eine verbindliche, wortgetreue Wiedergabe der Originaldokumente zu gewährleisten. Die vereidigten Übersetzer und Übersetzerinnen der KERN AG sind gerichtlich ermächtigt, die Vollständigkeit und Richtigkeit von Übersetzungen zu bestätigen und diese zu beglaubigen.
Unser weltweites Geschäftsstellennetz mit über 50 Übersetzungsbüros garantiert mit unserem Service, dass Dokumente, die für Behörden und öffentliche Institutionen außerhalb von Deutschland bestimmt sind, rechtswirksam beglaubigt und wenn nötig überbeglaubigt werden, so dass sie den jeweiligen Gesetzen der Zielländer entsprechen. Hierfür erstellt Ihnen unser Übersetzungsbüro gern ein so genanntes Translator's Certificate.
Ihr Dokument können können Sie uns über das Online-Formular, per Post an eine der über 50 Filialen oder einfach per E-Mail an info@e-kern.com senden – wir werden Ihnen so schnell wie möglich ein Angebot schicken!
Unsere Übersetzer und Übersetzerinnen können in allen Sprachen beglaubigt übersetzen. Neben den klassischen Weltsprachen wie biespielsweise Deutsch, Englisch, Chinesisch und Französisch fertigt unser Übersetzungsbüro gerne eine Beglaubigung für über 132 Sprachen an.
Der Preis für eine beglaubigte Übersetzung hängt von mehreren Faktoren ab, darunter gewünschte Lieferzeit, Sprachkombination und Umfang des Textes. Ein genaues Angebot können wir Ihnen nach Sichtung Ihrer Dokumente geben.
Hier finden Sie weitere Informationen zu Übersetzungen rechtlicher Dokumente.
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