Ämter und Behörden verlangen in der Regel amtlich beglaubigte Übersetzungen, um eine verbindliche, wortgetreue Wiedergabe der Originaldokumente zu gewährleisten. Die vereidigten Fachübersetzer:innen der KERN Austria sind gerichtlich ermächtigt, die Vollständigkeit und Richtigkeit von Übersetzungen zu bestätigen und diese zu beglaubigen.
Das weltweite Geschäftsstellennetz mit 5 Übersetzungsbüros der KERN Austria garantiert in diesem Zusammenhang, dass Dokumente, die für Behörden und öffentliche Institutionen außerhalb Deutschlands bestimmt sind, rechtswirksam beglaubigt und, wenn nötig, überbeglaubigt werden, so dass sie den jeweiligen Gesetzen der Zielländer entsprechen. Hierfür erstellt Ihnen die KERN Austria gern ein so genanntes Translator's Certificate.
Ihre Dokumente können Sie uns auf verschiedene Arten übermitteln: entweder mit dem Online-Formular (nach der Auswahl der gewünschten Leistung), per Post an eine der 5 Filialen oder einfach per E-Mail an austria@e-kern.com.
Hier finden Sie weitere Informationen zu Übersetzungen rechtlicher Dokumente.