Bei Übersetzungen von Patenten können Übersetzungsfehler zu schwerwiegenden Folgen bei einer Anmeldung oder Verwendung des Patents führen. In diesem sensiblen Bereich ist neben der korrekten Syntax und Interpunktion vor allem die Verwendung der korrekten Terminologie im betreffenden Fachgebiet ausschlaggebend, um ein Patent unmissverständlich in eine andere Sprache zu übertragen.
Voraussetzung für die Anfertigung einer Patentübersetzung ist ein juristischer Erfahrungsschatz im jeweiligen Rechtssystem in Kombination mit Fachkenntnissen im Bereich des Patents. Meist sind bei Patentübersetzungen zudem die jeweiligen formellen Regeln zu beachten, wie zum Beispiel die EU-Erfordernisregel 51 EPÜ. KERN-Patentübersetzer:innen sind erfahrene Experten auf ihrem Gebiet bzw. Ingenieure mit juristischem Hintergrund, die sich auf Patente spezialisiert haben und dementsprechend über die notwendigen Kompetenzen verfügen.
Sollte eine Beglaubigung der Übersetzung Ihrer Patentanmeldung erforderlich sein, kann die KERN AG jederzeit eine Beglaubigung von einem/einer vereidigten Übersetzer:in oder durch ein sogenanntes Translator's Certificate leisten.
Greifen Sie bei Patentübersetzungen auf die KERN AG zurück – wir bieten Ihnen rechtssichere und hochqualitative Patentübersetzungen in allen Sprachen. Gerne machen wir Ihnen ein unverbindliches, kostenloses Angebot. Kontaktieren Sie uns bei Interesse gerne über das Kontaktformular oder einfach telefonisch!