Zukunft Personal Messe 2012 - KERN ist dabei in Halle 11.3 Stand T.37
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Wir fertigen beglaubigte Übersetzungen gemäß der Norm DIN EN 15038 an. Sollten Sie fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Beglaubigte Übersetzungen gemäß DIN EN 15038

Beglaubigte Übersetzungen

Ämter und Behörden verlangen in der Regel amtlich beglaubigte Übersetzungen, um eine verbindliche, wortgetreue Wiedergabe der Originaldokumente zu gewährleisten. Die vereidigten Fachübersetzer der KERN AG sind gerichtlich ermächtigt, die Vollständigkeit und Richtigkeit von Übersetzungen zu bestätigen und diese zu beglaubigen.

 

Das weltweite Geschäftsstellennetz mit über 40 Übersetzungsbüros der KERN AG garantiert in diesem Zusammenhang, dass Dokumente, die für Behörden und öffentliche Institutionen außerhalb Deutschlands bestimmt sind, rechtswirksam beglaubigt und, wenn nötig, überbeglaubigt werden, so dass sie den jeweiligen Gesetzen der Zielländer entsprechen. Hierfür erstellt Ihnen die KERN AG gern ein so genanntes Translator's Certificate.

 

Ihre Dokumente können auf verschiedenen Wegen zu uns kommen: Entweder mit dem Online-Formular (nach der Auswahl der gewünschten Leistung), per Post an eine der über 40 Filialen oder einfach per E-Mail an info@e-kern.com


Einige Beispiele von Dokumenten die häufig beglaubigt übersetzt werden:

  • Ärztliche Atteste
  • Arbeitsbücher
  • Apostille
  • Ausweispapiere
  • Bescheinigungen
  • Diplome
  • Führerscheine
  • Führungszeugnisse
  • Geburtsurkunden
  • Heiratsurkunden
  • Medizinische Gutachten
  • Statuten
  • Urkunden
  • Unterlagen einer Adoption
  • Verträge
  • Zeugnisse
  • u.v.m.

 Hier finden Sie weitere Informationen zu Übersetzungen rechtlicher Dokumente.

Die KERN AG ist rund um die Uhr für Sie erreichbar:

Hotline: 01805 2255 5376

E-Mail: info@e-kern.com
Fax:+49 (0) 69 75 13 53

 

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