Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (KERN AG)

Allgemeines

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für unseren gesamten Geschäftsverkehr mit unseren Kunden. Der Anwendung sämtlicher anderslautender Einkaufs- und Lieferbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen, es sei denn, dass wir sie im Einzelfall explizit anerkannt haben. Die AGB werden von den Kunden mit Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung, auch wenn wir auf die AGB bei der Annahme einzelner Aufträge nicht mehr Bezug nehmen. Sie gelten auch für künftige Geschäfte. Kunden sind sowohl die juristischen als auch die natürlichen Personen.

1. Aufträge

Aufträge jeder Art müssen den Gegenstand des Geschäfts zweifelsfrei erkennen lassen. Mündliche Nebenabreden sowie Änderungen von Aufträgen gelten nur vorbehaltlich unserer schriftlichen Bestätigung. Wir haften nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch unrichtige, unvollständige, missverständliche und unleserliche Angaben des Auftraggebers, auch solche in den Übersetzungsvorgaben, entstehen. Wir sind berechtigt, nach vorbehaltloser Bestätigung eines Auftrags zurückzutreten, wenn eine bei uns nachträglich eingegangene Auskunft über den Kunden nicht befriedigend ist.

Besonderheiten beim Sprachentraining

Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Anmeldung des Teilnehmers und unserer Annahme. Die Dauer des Unterrichtsverhältnisses ergibt sich aus dem jeweils vereinbarten Unterricht bzw. Kurs. Wir behalten uns das Recht vor, in Ausnahmefällen den Inhalt des Unterrichts abzuändern sowie Kurse aus organisatorischen oder ähnlichen Gründen zu verlegen oder abzusagen. 

Besonderheiten bei Werkverträgen

Der Auftrag wird grundsätzlich in den Technischen Büros von KERN AG durchgeführt. Die vollständige oder teilweise Ausführung im Betrieb des AG kann vereinbart werden, wenn Arbeitsunterlagen nicht herausgegeben werden können und/oder wenn kontinuierliche Fachgespräche bzw. technische Abstimmungen dies erforderlich machen sollten.

Das Weisungsrecht gegenüber seinen Erfüllungsgehilfen und Mitarbeitern, insbesondere die Einweisung, Anleitung und Beaufsichtigung, obliegt, auch wenn der Auftrag im Betrieb des AG durchgeführt wird, ausschließlich KERN AG. Hiervon unberührt bleibt das Recht des AG, auftragsbezogene, das Arbeitsergebnis betreffende Ausführungsanweisungen im Einzelfall zu erteilen.

2. Ausführung durch Dritte

Wir dürfen uns zur Ausführung aller Geschäfte, wenn wir es nach unserem Ermessen für zweckmäßig und sinnvoll erachten, Dritter bedienen. Wir haften nur für die sorgfältige Auswahl Dritter. Außer im Zusammenhang mit Dolmetscheinsätzen und Sprachunterricht bedürfen Kontakte zwischen dem Kunden und den von uns beauftragten Dritten unserer Genehmigung. 

3. Angebote und Preise

Alle Angebote und Preise sind freibleibend. Sie können ohne gesonderte Mitteilung den tatsächlichen Gegebenheiten und dem veränderten Aufwand angepasst werden. Die Preise gelten in Euro, wenn keine andere Währung vereinbart wurde. Alle in unseren Angeboten genannten Preise sind Nettopreise ohne Steuer. Zahlungsziele, Skonti oder sonstige Abzüge werden nicht gewährt, es sei denn, sie sind ausdrücklich vereinbart. Besondere Leistungen bedingen einem Aufschlag oder werden nach Aufwand abgerechnet.

Besonderheiten beim Übersetzen und Fremdsprachensatz

Soweit schriftlich nicht anders angegeben, verstehen sich die angebotenen Preise bei Übersetzungsleistungen als Preise pro übersetzte Zeile. Eine Zeile zählt maximal fünfzig Anschläge inklusive Leerzeichen. Längere Zeilen werden entsprechend in Zeilen von maximal fünfzig Anschlägen umgerechnet. Angefangene Zeilen von mehr als dreißig Anschlägen gelten als volle Zeilen. Es wird ein Mindestsatz berechnet, falls der vereinbarte Zeilenpreis multipliziert mit der Zeilenzahl den Mindestsatz nicht übersteigt. Beglaubigungen, Adaptionen von fremdsprachigen Werbetexten, Website- und Softwarelokalisierung, Texterfassung, Satz- und Druckarbeiten, Formatierungs- und Konvertierungsarbeiten, Korrekturlesen, Eilzuschläge, das Anlegen und Erweitern einer Terminologieliste oder eines Glossars werden getrennt nach Aufwand oder nach Vereinbarung in Rechnung gestellt.

Besonderheiten beim Dolmetschen

Die vom Dolmetscher für den Reiseweg zum Dolmetschort und zurück benötigte Zeit wird mit dem für die Dolmetscherleistung veranschlagten Stundensatz zusätzlich zur Dolmetsch- und Anwesenheitszeit vergütet. Anfallende Spesen (Fahrt-, Hotel- und Verpflegungskosten etc.) gehen zu Lasten des Auftraggebers. Der Sitz der jeweils bearbeitenden Geschäftsstelle ist der Ort des Reisebeginns und des Reiseendes, sofern nicht vertraglich ein anderer Ort des Reisebeginns und Reiseendes vereinbart wurde. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarung wird die Überstunde mit einem Preiszuschlag von dreißig Prozent vergütet. Es gelten angefangene Stunden als volle Stunden und angebrochene Tage als volle Tage.

Besonderheiten beim Sprachentraining

Soweit schriftlich nicht anders angegeben, verstehen sich die angebotenen Preise bei Sprachkursleistungen als Preise pro Sprachkurseinheit. Es wird eine Mindestanzahl an Sprachkurseinheiten angesetzt. Kursmaterialien, Prüfungen, Zertifizierungen und weitere Zusatzleistungen werden getrennt nach Aufwand oder nach Vereinbarung in Rechnung gestellt. Soweit nicht anders vereinbart, wird bei Sprachentraining außerhalb unserer Geschäftsstellen die vom Sprachlehrer für den Reiseweg zum Sprachkursort und zurück benötigte Zeit nach Aufwand vergütet. Anfallende Spesen (Fahrt-, Hotel- und Verpflegungskosten etc.) gehen zu Lasten des Auftraggebers. Der Sitz der jeweils bearbeitenden Geschäftsstelle ist der Ort des Reisebeginns und des Reiseendes, sofern nicht vertraglich ein anderer Ort des Reisebeginns und Reiseendes vereinbart wurde.

4. Leistungen

Die in Auftrag gegebenen und von uns angenommenen Leistungen werden von uns laut Auftrag und dieser AGB ausgeführt. Eine über den Auftrag hinausgehende Leistung schulden wir nicht. Bei Stornierung des Auftrags sind wir berechtigt, dem Kunden Stornogebühren und Ausfallhonorare bis zu hundert Prozent des vereinbarten Honorars in Rechnung zu stellen.

Besonderheiten beim Übersetzen und Fremdsprachensatz

Soweit nicht schriftlich anders vereinbart, erstellen und liefern wir eine Fachübersetzung. Beglaubigungen, Veröffentlichungen, Erstellen und Adaptieren von fremdsprachigen Werbetexten, Website- und Softwarelokalisierung, Texterfassung, Satz- und Druckarbeiten, Formatierungs- und Konvertierungsarbeiten, Korrekturlesen, Eilaufträge, das Anlegen, Erweitern und Einsetzen einer bestimmten Terminologie oder eines Glossars oder redaktioneller Vorgaben sind rechtzeitig bei Auftragserteilung anzugeben, damit unsererseits entsprechend disponiert werden kann. Für ungenaue, unklare, unvollständige, fehlerhafte und falsche Informationen oder Begriffe innerhalb der vom Kunden zur Verfügung gestellten Ausgangstexte, Vorlagen, Informationen und Wortsammlungen, Terminologie oder eines Glossars oder redaktioneller Vorgaben oder in der Formulierung des Auftrags haften wir nicht. Wir haften des Weiteren nicht, falls der vorgenannte Verwendungszweck bei Auftragserteilung verschwiegen wird bzw. der Text zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht oder für Werbezwecke verwendet wird. Mangels eines Post-Editing-Prozesses ist die Haftung einer durch eine maschinelle Lösung erstellten Übersetzung ausgeschlossen. Bei Eilaufträgen, die das Aufteilen der Leistung auf mehrere Mitarbeiter erforderlich machen, kann für eine einheitliche Terminologie keine Gewähr übernommen werden. Schadensersatzforderungen und Kürzungen der Rechnungen sind ausgeschlossen. Dies umfasst auch einen Schadensersatz, der dadurch entsteht, dass aufgrund eines Übersetzungsfehlers oder einer mangelhaften Adaption die Veröffentlichung oder Werbung wiederholt werden muss, weil die entsprechenden Angaben bei Auftragserteilung nicht an uns erfolgt sind. Das Anlegen oder Erweitern einer Terminologie oder eines Glossars erfolgt nur nach ausdrücklicher Vereinbarung. Voraussetzung ist, dass ausreichende Unterlagen, wie beispielsweise Terminologiedatenbanken, Vorübersetzungen, Wortlisten oder Glossare bei Auftragserteilung zur Verfügung gestellt werden.

Besonderheiten beim Dolmetschen

Der Kunde ist bei Dolmetschaufträgen verpflichtet, uns die Art der Dolmetschleistung (Verhandlungs-, Simultan- oder Konsekutivdolmetschen etc.), die benötigte Dolmetsch- und Konferenztechnik, den exakten Veranstaltungsort und -termin sowie die Ansprechpartner rechtzeitig bekanntzugeben. Der Kunde verpflichtet sich, uns frühzeitig, mindestens jedoch ein bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn, entsprechende Einarbeitungsmaterialien zur Verfügung zu stellen und, soweit erforderlich, unsere Dolmetscher in einem dem Veranstaltungsort naheliegenden Hotel standesgemäß unterzubringen.

Besonderheiten beim Sprachentraining

Der Kunde schließt mit uns, falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, einen Vertrag über mindestens 10 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten (KERN One-to-One) bzw. 20 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten (KERN Family), die im in der Anmeldung angegebenen Zeitraum angeboten werden. Bei Nachhilfeunterricht und Sprachkursen für Kinder dauert eine Einheit 60 Minuten, diese Kurse werden mit mindestens 5 Unterrichtseinheiten à 60 Minuten gebucht. Ein Unterrichtstermin besteht aus mindestens 2 x 45 Minuten bzw. 1 x 60 Minuten bei Kindern. Gruppenkurse (KERN Family) finden nur bei einer Anzahl von mindestens vier angemeldeten Teilnehmern statt. Nach Vereinbarung kann gegen eine Erhöhung der Kursgebühren oder durch Reduzierung der Gesamteinheitenzahl der Unterricht in einer Zweier- oder Dreiergruppe stattfinden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, frühzeitig - mindestens jedoch ein bis zwei Wochen vor Sprachkursbeginn - den Einstufungstest durchzuführen und uns die Ergebnisse zu übermitteln. Wir sind bestrebt, für die Vertragsdauer des Unterrichts die gleichen Lehrkräfte einzusetzen. Sollte es dennoch aus jedwelchen Gründen zu einem Lehrkräftewechsel kommen, so sind daraus für den Teilnehmer keine Rückforderungen oder Abzüge aus Vorauszahlungen der Kursgebühren abzuleiten.

5. Lieferfristen und Teillieferung

Lieferfristen werden nach bestem Wissen und Gewissen angegeben und können immer nur voraussichtliche Liefertermine sein. Sie gelten nicht als verbindliche Zusicherung. Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Teillieferungen zu den vereinbarten Bedingungen abzunehmen.

6. Störungen, höhere Gewalt, Schließung und Einschränkung des Betriebs, Netz- und Serverfehler, Viren

Wir haften nicht für Schäden, die durch Störung unseres Betriebs verursacht wurden, insbesondere durch höhere Gewalt, beispielsweise Naturereignisse, Streiks, Verkehrsstörungen, verkehrsbedingte Verspätungen, Netz- und Serverfehler, für nicht von uns vertretbare Verbindungs- und Übertragungsfehler und sonstige Störungen und Abwesenheit von Lehrkräften oder Dolmetschern. Wir sind in diesen Fällen berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Das Gleiche gilt, wenn wir aus einem wichtigen Grund den Betrieb, insbesondere den Online-Service, an einzelnen Tagen oder für bestimmte Zeit ganz oder teilweise schließen bzw. einschränken müssen.

Wir haften nicht für durch Viren, Trojaner, Autodialer, Spammail oder vergleichbare Daten verursachte Schäden. Unsere EDV-Anlagen (Netzwerk, Workstations, Programme, Dateien usw.) werden regelmäßig auf derartige Viren und Daten überprüft. Bei Lieferungen von Dateien per DFÜ (Modem), E-Mail oder anderen Fernübertragungen ist der Kunde für eine endgültige Viren- und Datenüberprüfung der übertragenen Daten und Textdateien zuständig. Eventuelle Schadensersatzansprüche werden von uns nicht anerkannt. Die elektronische Übertragung erfolgt auf Risiko des Kunden. Wir haften nicht für schadhafte, unvollständige oder verlorengegangene Texte und Daten durch die elektronische Übertragung.

Besonderheiten beim Sprachentraining

Kommt nach Vertragsabschluss aufgrund der Abwesenheit einer Lehrkraft kein Unterricht zustande, können bereits geleistete Vorauszahlungen anteilig an den Anmeldenden rückerstattet werden, wenn wir nicht innerhalb einer Frist von 6 Monaten Ersatzleistungen anbieten. Werden die Ersatzleistungen seitens des Teilnehmers nicht akzeptiert, ergibt sich daraus kein Anspruch auf Rückerstattung von bereits ausgeglichenen Kursgebühren.

7. Annahme, Abnahme

Die Annahme der Leistung bzw. Lieferung einschließlich Teillieferungen ist eine Hauptpflicht des Kunden. Unterlässt der Kunde die Annahme oder lehnt er diese ab, dann befindet er sich ohne weitere Mahnung in Annahmeverzug und haftet für alle entstehenden Schäden. 

Besonderheiten bei Werkverträgen

Der Leistungsfortschritt wird vom AG durch Unterzeichnen der ihm vorgelegten Projektfortschrittsberichte bestätigt. Für die Abnahme der Leistungen gelten im Übrigen die folgenden Bestimmungen:

Nach erfolgreich durchgeführter Funktionsprüfung, spätestens jedoch 2 Wochen nach Übergabe des Auftragsergebnisses, hat der AG unverzüglich schriftlich die Abnahme zu erklären. Die Funktionsprüfung gilt als erfolgreich durchgeführt, wenn das Auftragsergebnis in allen wesentlichen Punkten die vertraglich vorgesehenen Anforderungen erfüllt.

Wenn der AG trotz Abnahmepflicht nicht unverzüglich die Abnahme erklärt, kann ihm KERN AG schriftlich eine Frist von 2 Wochen zur Abgabe dieser Erklärung setzen. Sofern KERN AG hierauf in der schriftlichen Fristsetzung hingewiesen hat, gilt die Abnahme als erfolgt, wenn nicht der AG innerhalb einer Frist von 1 Woche die Gründe für die Verweigerung der Abnahme schriftlich spezifiziert. Eine Abnahme gilt ferner als erfolgt, wenn der AG beginnt, das Auftragsergebnis produktiv zu nutzen.

8. Reklamationen

Reklamationen werden im kaufmännischen Verkehr nur anerkannt, wenn sie bei offensichtlichen Mängeln unverzüglich nach Übertragung der Übersetzung oder nach Erbringung der Leistung, bei erkennbaren Mängeln unverzüglich nach der vorzunehmenden Überprüfung der Übersetzung oder der Leistung, bei versteckten Mängeln unverzüglich nach ihrer Entdeckung bei uns unter substantiierter Bezeichnung des Mangels schriftlich erfolgen. Auch im nichtkaufmännischen Verkehr müssen Reklamationen unter genauer Angabe des Mangels schriftlich erfolgen. Im kaufmännischen und im nichtkaufmännischen Verkehr sind bei offensichtlichen Mängeln nach Ablauf von zwei Wochen nach Übertragung der Übersetzung bzw. nach Erbringung der Leistung, bei erkennbaren Mängeln nach Ablauf von vier Wochen nach Übertragung der Übersetzung bzw. nach Erbringung der Leistung, ansonsten nach Ablauf von vier Wochen nach Entdeckung eines versteckten Mangels durch den Kunden sämtliche Mängelrügen ausgeschlossen. Bei begründeten, ordnungsgemäß gerügten Mängeln haben wir das Recht, nach unserer Wahl die Übersetzung oder die Leistung mindestens zweimal nachzubessern oder neu zu erstellen. Der Kunde bleibt zur Annahme der erbrachten Leistung und zur Zahlung verpflichtet.

Besonderheiten beim Sprachentraining

Reklamationen bezüglich der Unterrichtsleistungen seitens der Lehrkraft müssen bereits im Verlauf eines Sprachkurses angezeigt werden. Sie müssen uns frühestmöglich im Kursverlauf unter genauer Beschreibung des Mangels schriftlich bekannt gegeben werden. Mängelrügen nach Abschluss eines Sprachkurses können nicht mehr entsprochen werden. Bei begründeten Reklamationen haben wir das Recht, bis zu zweimal einen Wechsel der Lehrkraft vorzunehmen. Der Kunde bleibt zur Annahme der erbrachten Leistung und zur Zahlung verpflichtet. 

Besonderheiten bei Werkverträgen

Der AG ist verpflichtet, KERN AG unverzüglich schriftlich Mitteilung zu machen, wenn ihm während der Funktionsprüfung Mängel bekannt werden. Bei wesentlichen Mängeln der Leistung erhält KERN AG zunächst unter Ausschluss weitergehender Ansprüche die Gelegenheit, diese innerhalb einer angemessenen Frist nachzubessern.

9. Lieferverzug, Unmöglichkeit, Rücktritt und Schadensersatz

Zum Rücktritt vom Vertrag bzw. zur Selbstvornahme der Leistung ist der Kunde in den Fällen des Leistungsverzugs, der Nachbesserung und der zu vertretenden Unmöglichkeit sowie in sonstigen Fällen nur berechtigt, wenn die Frist erheblich überschritten ist und er eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Im kaufmännischen Verkehr haften wir für nicht fristgerechte Lieferung, bei Nichterfüllung und Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrunde, mit Ausnahme solcher bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Erfüllungsgehilfen und im Falle leichter Fahrlässigkeit nur, soweit wesentliche Vertragspflichten verletzt worden sind und nicht für verursachte Mangelfolgeschäden, sonstige mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn. Die Haftung wird im Übrigen im kaufmännischen und im nichtkaufmännischen Verkehr bei leichter Fahrlässigkeit auf das Doppelte des Rechnungswertes der schadensstiftenden Lieferung oder Leistung und auf maximal zwanzigtausend Euro sowie im kaufmännischen Verkehr bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der Erfüllungsgehilfen auf das Dreifache des Rechnungswertes der schadensstiftenden Lieferung oder Leistung und auf maximal dreißigtausend Euro beschränkt. Die hierin genannte Schadensersatzpflicht beschränkt sich stets auf typische, bei Vertragsabschluss vorhersehbare, direkte Schäden. Die Haftungsgrenzen erniedrigen sich betragsmäßig auf ein Drittel, wenn der Kunde gegen Schäden versichert ist.Der Kunde unterliegt umfassenden Mitwirkungspflichten. Er verpflichtet sich, jede von uns gelieferte Leistung auf Mangelfreiheit und auf Verwendbarkeit in der konkreten Situation zu prüfen, bevor er die Leistung anderweitig einsetzt. Für Folgeschäden, wie etwa fehlerhafter Druck, haften wir nicht, wenn der Kunde seine Mitwirkungspflicht nicht umfassend und rechtzeitig erfüllt hat.

Besonderheiten beim Übersetzen

Will der Kunde den übersetzten Text veröffentlichen oder zu Werbezwecken verwenden oder die Übersetzung in einem bestimmten Stil formuliert haben, muss er bei Auftragserteilung für den zu veröffentlichenden Text bzw. für die Adaption des Werbetextes eindeutige Informationen, Glossare sowie Stil- und Textvorgaben zur Verfügung stellen. Verschweigt er die vorgenannten Verwendungszwecke bei Auftragserteilung und wird der Text später veröffentlicht oder für Werbezwecke verwendet, so kann er nicht Schadensersatz verlangen, der dadurch entsteht, dass aufgrund eines Übersetzungsfehlers oder einer mangelhaften Adaption die Veröffentlichung oder Werbung wiederholt werden muss. Wir behalten uns in diesem Fall Ansprüche aus Verletzung urheberrechtlicher Vorschriften vor. Der Kunde hat uns vor Drucklegung einen Korrekturabzug zur Genehmigung zukommen zu lassen. Druckt er ohne unsere Freigabe, geht dies voll zu seinen Lasten und er haftet in vollem Umfang auch für Folgeschäden.

Besonderheiten beim Sprachentraining

Der Teilnehmer wird aufgefordert, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen. Bei Firmen- und Einzelunterricht können Fehlzeiten, die uns mindestens 48 Stunden vor Kurstermin mitgeteilt werden, kostenfrei verschoben werden, sofern diese innerhalb von sechs Monaten nach dem vereinbarten Unterrichtsende nachgeholt werden. Bei Gruppenunterricht ist eine Rückerstattung von Fehlzeiten ausgeschlossen. Bei Vertragsrücktritt behalten wir uns das Recht vor, eine Aufwandsentschädigung wie folgt zu berechnen: 25% der Gesamtkursgebühren bei Rücktritt vor Kursbeginn, 50% bei Absolvierung von weniger als der Hälfte der gebuchten Unterrichtseinheiten und 100% bei Absolvierung von der Hälfte oder mehr als der Hälfte der gebuchten Unterrichtseinheiten. Kursgebühren wegen Fehlens oder vorzeitigen Ausscheidens des Teilnehmers können nicht zurückerstattet werden.

Bei Unterricht in unseren Geschäftsstellen übernehmen wir keine Haftung für mitgebrachte Kleidung und Wertgegenstände. Ebenso wenig haften wir für Personen- und Sachschäden, die in unseren Geschäftsstellen auftreten. Für Kinder, die mitgebracht werden oder am Unterricht teilnehmen, haften wir nicht.

Besonderheiten bei Werkverträgen

KERN AG leistet für etwaige Mängel an Auftragsergebnissen zunächst nach eigener Wahl Gewährleistung durch Nachbesserung oder Neuherstellung. Schlägt die Nachbesserung/Neuherstellung trotz mindestens zweier Nacherfüllungsversuche fehl, kann der AG Minderung oder Rücktritt verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem AG kein Rücktrittsrecht zu. Die Gewährleistungsfrist für nicht vorsätzlich herbeigeführte Mängel beträgt 24 Monate ab dem jeweiligen gesetzlichen Verjährungsbeginn.

10. Abtretung

Die Abtretung der Rechte aus einem Vertrag durch einen Kunden bedarf unserer schriftlichen Zustimmung.

11. Zahlungsbedingungen

Sofern nicht anders vereinbart, verlangen wir im Geschäftsverkehr mit unseren Kunden Zahlung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum unter Ausschluss von Abzügen, Zurückbehaltungen und Aufrechnungen. Zahlungsverpflichtet ist jeweils die beauftragende Partei. Ist der Kunde insolvent, zahlungsunwillig oder bestehen begründete Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder -bereitschaft, können wir die Rechnungen sofort fällig stellen. In diesem Falle sind wir berechtigt, die Leistung oder Ware Zug um Zug gegen Zahlung herauszugeben oder wahlweise vom Vertrag zurückzutreten. Rechnungen über Lohnarbeiten sind zahlbar bei Rechnungserhalt netto Kasse. Sofern nicht anders vereinbart, sind wir berechtigt, eine Anzahlung des tatsächlichen oder von uns geschätzten Rechnungsbetrags in bar zu verlangen.

Geleistete Zahlungen sind unwiderruflich. Werden Teilzahlungen vereinbart, so wird der gesamte Restbetrag fällig, wenn der Kunde mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise in Verzug ist. Bestimmungen des Kunden über die Anrechnung von Zahlungen sind für uns nicht verbindlich. Wir behalten uns vor, Zahlungen nach unserem Ermessen auf fällige Forderungen und Zinsen anzurechnen. Im Falle des Zahlungsverzugs sind wir berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Ferner sind wir nach vorheriger Ankündigung berechtigt, das Zurückbehaltungsrecht für sämtliche noch anstehenden Lieferungen auszuüben oder Vorauszahlungen zu verlangen. Der in Verzug geratene Kunde ist verpflichtet, gelieferte, noch unter Eigentumsvorbehalt stehende Waren auf Verlangen an uns herauszugeben. Ferner sind wir berechtigt, die sofortige Zahlung aller noch offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen einschließlich der gestundeten Beträge zu verlangen. Bei Zahlungsverzug oder bei Stundung sind wir berechtigt, die banküblichen Kreditzinsen vom Verzugstage an zu berechnen. Bei Überschreitung des erstmals in der Rechnung bestimmten Zahlungsziels erklärt sich der Kunde im kaufmännischen Verkehr bereit, die uns hierfür entstandenen banküblichen Kreditzinsen zu übernehmen.

Für Aufträge, die direkt über unsere Website erteilt werden, oder auch für andere Aufträge verlangen wir Vorauskasse per Kreditkarte in Form einer Anzahlung in Höhe des voraussichtlichen Rechnungsbetrags. Zu diesem Zweck gibt der Kunde bei Auftragserteilung seinen Namen und Adresse, seine Kreditkartengesellschaft, seine Kreditkartennummer und die Gültigkeitsdauer der Kreditkarte (Anfang und Ende) an. Mit Auftragserteilung ermächtigt uns der Kunde, die Anzahlung bzw. die Rechnungssumme per Kreditkarte einzuziehen.

Besonderheiten beim Sprachentraining

Soweit nicht anders vereinbart, sind sämtliche Gebühren für alle Kursformen im Voraus bei der Anmeldung unter Ausschluss von Abzügen, Zurückbehaltungen und Aufrechnungen zu entrichten. Lehrmittel sind in den Kursgebühren nicht enthalten.

12. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Begleichung aller bestehenden Forderungen gegenüber dem Kunden bleibt die gelieferte Leistung einschließlich aller anhängigen Rechte unser Eigentum. Wenn die Vorbehaltsleistung mit anderen fremden Gegenständen oder Leistungen verbunden oder verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache oder Leistung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware oder –leistung zu den anderen Gegenständen oder Leistungen.

Wir behalten uns alle Rechte an etwaigen Arbeitsergebnissen bestimmter Nebenleistungen wie der Anlage einer Fachterminologie, einer Wortsammlung oder eines Glossars vor. Sofern die Eigentumsrechte an diesen Leistungen an den Kunden abgetreten werden, erteilt uns der Kunde ein einfaches und übertragbares Nutzungsrecht an diesen Arbeitsergebnissen. Wir sind berechtigt, die individuell erstellten Arbeitsergebnisse zu vervielfältigen, zu übersetzen, zu bearbeiten und darüber öffentlich zu berichten. Die Nutzungsrechte werden auf unbestimmte Zeit erteilt und sind nur aus wichtigem Grund aufkündbar.

Bei Verwertungen und Veränderungen von unseren Leistungen durch Dritte muss vorab unsere Zustimmung eingeholt werden.

13. Rechte Dritter

Der Kunde stellt sicher, dass keine Rechte Dritter an den uns übermittelten Informationen, Unterlagen und anderen Gegenständen einer Bearbeitung, Verwertung, Vervielfältigung und/oder Veröffentlichung der Bearbeitung entgegenstehen. Der Kunde stellt uns und unsere Unterauftragnehmer von jeglicher Haftung für Ansprüche Dritter frei, die auf einer Verwendung, Bearbeitung, Verwertung oder Vervielfältigung dieser Informationen, Unterlagen und anderen Gegenständen oder deren Bearbeitung beruhen.

14. Geheimhaltung

Wir verpflichten uns, die vom Kunden im Rahmen der Zusammenarbeit mitgeteilten und als vertraulich gekennzeichneten Informationen geheim zu halten und angemessene Maßnahmen zu treffen, um zu verhindern, dass unbefugte Dritte von diesen Informationen oder Unterlagen Kenntnis nehmen und/oder diese Informationen und Unterlagen verwerten können. Die Geheimhaltungsverpflichtung endet, sobald die vertraulichen Informationen offenkundig und damit gemeinfrei geworden sind oder uns bereits bekannt waren. Wir werden vertrauliche Informationen des Kunden grundsätzlich nicht an unbefugte Dritte weitergeben, können aber zur Erbringung der Dienstleistungen Dritte einsetzen, sofern diese zur Geheimhaltung verpflichtet sind. Der Geheimhaltungsschutz endet drei Jahre nach Übermittlung der Informationen oder Unterlagen an uns.

Bei der elektronischen Übertragung von Texten und Daten zwischen dem Kunden und uns gewähren wir aufgrund der externen Eingriffsmöglichkeiten keinen absoluten Geheimnisschutz. Sofern bei der Bearbeitung bestimmter Unterlagen strengere Geheimhaltungsverpflichtungen zu beachten sind, ist der Kunde verpflichtet, uns diese Auflagen bei Auftragserteilung schriftlich genauestens darzulegen und soweit erforderlich, die zu verwendenden Programme, Codes und Passwörter zur Verfügung zu stellen.

15. Nutzungsrecht an der Marke

Der Kunde räumt uns ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht ein, die Wortmarke, Bildmarke und Wortbildmarke des Kunden (nachfolgend "Marke") weltweit zu verwenden und im Rahmen der Anpreisung der Zusammenarbeit zu vervielfältigen. Wir verpflichten uns, die Marke ausschließlich als Teil der Referenzangabe unseres Kundenstamms zu verwenden und zu vervielfältigen. Wir erkennen die Rechte des Kunden an der Marke an und verpflichten uns, diese Rechte in keiner Weise zu beeinträchtigen. Wir können die Marke jederzeit in elektronischer Form anfordern (d. h. in print- und bildschirmtauglicher Version). Die Marke darf von uns nur in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formen und Farben verwendet werden.

16. Abwerbeverbot

Unsere angestellten und freiberuflichen Mitarbeiter/innen dürfen bis zu vierundzwanzig Monate nach Abschluss des letzten Auftrags des Kunden ohne unsere Genehmigung weder direkt noch indirekt angestellt, beschäftigt oder beauftragt werden. Auch darf ihnen weder ein Angebot mündlich noch schriftlich oder in sonstiger Weise für eine solche Betätigung unterbreitet werden.

17. Datenschutz

Der Kunde erklärt sich hiermit einverstanden, dass seine Daten im Sinne des Datenschutzes gespeichert werden.

18. Anwendbares Recht

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG).

19. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für unsere und für unseres Kunden Pflichten ist der Ort der bearbeitenden KERN-Geschäftsstelle, für die Geldschulden des Kunden der Hauptsitz der Gesellschaft in Frankfurt am Main, Deutschland. Der ausschließliche Gerichtsstand ist Frankfurt am Main, Deutschland.

20. Wirksamkeit

Durch eine etwaige anfängliche oder später eintretende Nichtigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB wird die Gültigkeit der übrigen nicht berührt. Es gilt dann eine dem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommende gültige Bestimmung als vereinbart. Die maßgebende Fassung dieser AGB ist die in deutscher Sprache vorliegende Fassung.

21. Änderungen der AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können kurzfristigen Änderungen unterliegen. Kontaktieren Sie uns, sofern Sie die Übermittlung einer aktuellen Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wünschen. 

Stand: 24.10.2024