Die Verwertungsrechte müssen vorab von unseren Dolmetscher(n) übertragen werden, wenn die Dolmetschleistung auf einem Tonträger, im Internet (Streaming-Video, Podcasts, usw.), im Fernsehen oder für den Rundfunk verwendet werden soll.
Eine gesonderte Vereinbarung und Honorarleistung muss mit unseren Dolmetscher(n) getroffen werden, um die Rechte an dem gesprochenen Wort, d. h. der Dolmetschleistung, zu erhalten. Erst dann kann die Dolmetschleistung aufgezeichnet und auf sämtlichen Abspielmöglichkeiten wieder verwendet werden.
Gerne beraten wir Sie bei Ihren Anforderungen und kümmern uns um die Übertragung der Verwertungsrechte für Ihr Dolmetschprojekt. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Verwertungsrechte in jedem Fall im Vorfeld der Dolmetschveranstaltung geregelt werden sollten.