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Verhandlungsdolmetscher werden bei Verhandlungen und Besprechungen benötigt sowie bei Gerichtsverhandlungen, für die KERN auch speziell für die Gerichte zugelassene Verhandlungsdolmetscher stellen kann.
Meist in kleineren Gruppen oder Rahmen werden kürzere Gesprächsabschnitte in eine andere Sprache ohne Zuhilfenahme von einer Dolmetscher- oder Flüsteranlage übertragen. Die Verdolmetschung findet direkt nach dem Gespräch statt und wird in der Regel ohne Notizen oder Vorlagen aus dem Stehgreif heraus durchgeführt.
Auch hier sollte berücksichtigt werden, dass sich durch die Verdolmetschung die angesetzte Gesprächszeit möglicherweise verdoppelt.
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