Wenn die Dolmetschleistung auf einem Tonträger, im Internet (Streaming-Video, Podcasts usw.), im Fernsehen oder für den Rundfunk verwendet werden soll, müssen die Verwertungsrechte im Vorfeld der zu verdolmetschenden Veranstaltung übertragen werden. Eine gesonderte Vereinbarung und Honorarleistung ist vorab notwendig, um die Rechte am gesprochenen Wort, d. h. der Dolmetschleistung, zu erhalten. Erst dann kann die Dolmetschleistung aufgezeichnet und auf sämtlichen Abspielmöglichkeiten wieder verwendet werden.
Gern berät Sie die KERN AG bei Ihren Anforderungen und kümmert sich um die Übertragung der Verwertungsrechte für Ihr Dolmetschprojekt. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Verwertungsrechte in jedem Fall im Vorfeld der Dolmetschveranstaltung geregelt werden sollten.

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