Bei Übersetzungen von Patenten können Übersetzungsfehler zu schwerwiegenden Folgen bei einer Anmeldung oder Verwendung des Patents führen. Oft ist die richtige Wortwahl, die richtige Syntax und Interpunktion ausschlaggebend, um ein Patent unmissverständlich in eine andere Sprache zu übertragen.
Voraussetzung für die Anfertigung einer Patentübersetzung ist ein juristischer Erfahrungsschatz in dem jeweiligen Rechtssystem, welcher sodann in Kombination mit Fachkenntnissen im Bereich des Patents Anwendung findet. Meist sind bei Patentübersetzungen noch die jeweiligen formellen Regeln zu beachten, wie zum Beispiel die EU-Erfordernisregel 51 EPÜ. KERN-Patentübersetzer sind daher in der Regel erfahrene Technikspezialisten bzw. Ingenieure mit juristischem Hintergrund, die sich auf Patente spezialisiert haben.
Sollte eine Beglaubigung der Übersetzung Ihrer Patentanmeldung erforderlich sein, kann die KERN AG jederzeit eine Beglaubigung von einem vereidigten Übersetzer oder durch ein so genanntes Translator's Certificate leisten.

Die KERN AG ist rund um die Uhr für Sie erreichbar:
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